Gesetzliche Betreuung und Angebote des Betreuungsvereins
In den Fällen, dass Angelegenheiten nicht mehr allein geregelt werden können, kann das Betreuungsgericht auf Antrag der oder des Betroffenen oder auf Anregung des sozialen Umfeldes oder der Betreuungsbehörde einen gesetzlichen Betreuer bestellen.
Das Gericht bestimmt Art und Umfang der Betreuung. Der*die gesetzliche Betreuer*in unterstützt den*die Betroffene*n bei den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Zur gesetzlichen Betreuung zählen unter anderem Aufgabenbereiche wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Organisation ambulanter Hilfen sowie die Aufenthaltsbestimmung.
Der Betreuungsverein im Caritasverband Gießen in Büdingen sucht kontinuierlich sozial engagierte Menschen für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung. Für diese bietet er Schulungen, Beratung und Unterstützung an. Weiterhin können Sie sich an den Verein wenden, wenn Sie für eine andere Person bevollmächtigt sind oder Fragen zum Betreuungsrecht haben.
Der Betreuungsverein übernimmt folgende Aufgaben:
- Übernahme gesetzlicher Betreuungen
- planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen und deren Einführung
- Vermittlung ehrenamtlicher Betreuer*innen
- Unterstützung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch
- Information über das Betreuungsgesetz und die Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmachten, Betreuungsverfügungen bzw. Patientenverfügungen - auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause
Auf Anfrage veranstaltet der Betreuungsverein für ein interessiertes Publikum auch Vorträge zu den verschiedenen Themenbereichen.
Auch in der Online-Beratung erhalten Sie Rat und Hilfe.