Vorläufige Inobhutnahmegruppen
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) kommen nach Prüfung des Alters in vorläufige Inobhutnahmegruppen (VIOG) der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Stephanus. In den VIOG wird das Screeningverfahren durchgeführt. Dabei wird der gesundheitliche Zustand der Jugendlichen untersucht und der Aufenthalt von Familie und Freunden geprüft. Außerdem muss eine Kindeswohlgefährdung vor der Verlegung ausgeschlossen werden. Von hier aus erfolgt die bundesweite Verteilung der Kinder und Jugendlichen, die maximale Verweildauer ist auf vier Wochen ausgelegt.