Finanzierung und Spenden
Die stationären Einrichtungen werden in der Regel über die Pflegesätze öffentlicher Kostenträger finanziert. Die ambulanten Leistungen der Sozialstationen sollten zwar ebenfalls durch Pflege- und Krankenkassen kostendeckend finanziert werden. In der Praxis jedoch müssen Patienten häufig für einen nicht geringen Eigenanteil selbst aufkommen.
Über das Leistungsangebot der Kranken- und Pflegekassen hinaus erbringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des christlichen Selbstverständnisses des Caritasverbandes zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel die Begleitung von Sterbenden, die nicht in Rechnung gestellt werden.
Kindertagesstätten werden zu je einem Drittel aus Elternbeiträgen, Zuschüssen der Kommunen und Mitteln des Trägers finanziert.
Beratungsdienste werden je nach Leistungsangebot aus Kirchensteuermitteln und öffentlichen Zuschüssen finanziert. Die Beratungsstellen sind insofern besonders betroffen von den finanziellen Schwierigkeiten der Städte und Kommunen. Viele Zuschüsse sind in den letzten Jahren rückläufig oder stehen generell zur Disposition. Neue Projekte können daher nur mit Hilfe von Spenden auf den Weg gebracht beziehungsweise erhalten werden.
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