Allgemeine Lebens- und Sozialberatung
Wir verstehen uns als Erstanlaufstelle bei sozialen Problemen und Fragen und bieten Ihnen eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe sowie Informationen zu Ihrem Anliegen. Unsere Lebens- und Sozialberatung beinhaltet die Überprüfung von Sozialbescheiden (beispielsweise von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung), die Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Ansprüche, Hilfen bei der Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen (zum Beispiel Formulierungshilfe bei Widersprüchen und gegebenenfalls Intervention), Hinweise auf rechtliche Unterstützungsmöglichkeiten (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) oder die Unterstützung beim Schriftverkehr mit Behörden.
Wir beraten Sie kostenfrei und unabhängig von Religion und Nationalität. Bei unserer Beratung berufen wir uns auf das Rechtsberatungsgesetz. Sie ersetzt allerdings nicht eine eventuell notwendige juristische Beratung.
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Auch in unserer Online-Beratung erhalten Sie Rat und Hilfe.
Die Allgemeine Sozialberatung in Gießen bietet außerdem mittwochs zwischen 9 und 12 Uhr eine offene telefonische Sprechstunde (ohne vorherige Terminvereinbarung) unter der Telefonnummer 0641 7948-119 an.
Projekt Wegbereiter in den Arbeitsmarkt im Landkreis Gießen
Das Projekt bietet psychosoziale Beratung und Begleitung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In enger Zusammenarbeit mit dem*der zuständigen Ansprechpartner*in bei der Bundesagentur für Arbeit wird unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Lebensumstände nach Wegen gesucht, verschiedene Vermittlungshemmnisse abzubauen und wieder Perspektiven für eine Arbeitsaufnahme anzustreben. Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Eine Beschreibung der Anreise finden sie hier.
Kontakt:
Beratung und Soziale Dienste
Projekt Wegbereiter
Frankfurter Straße 44
35392 Gießen
Telefon: 0641 7948-119
Verhütungsmittelfonds des Wetteraukreises
Der Wetteraukreis übernimmt für Menschen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Verhütungsmittel. Menschen, die im Wetteraukreis leben und soziale Hilfen wie beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen, können die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Flyer.
Informationen dazu und Antragstellung sind für Menschen aus dem Wetteraukreis unter anderem möglich im
Caritas Beratungszentrum Wetterau
Annika Föller-Stevens
Telefon: 06031 5834
E-Mail: annika.foeller-stevens@caritas-giessen.de
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Gesprächstermin.