Mitarbeitervertretung
Sie ist damit wichtiger Bestandteil des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts (Dritter Weg). Die Rechte und Pflichten der MAV regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Die MAV achtet in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf, dass alle Kolleg*innen nach Recht und Billigkeit behandelt werden entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegen und wirkt darauf hin, dass diese erledigt werden. Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung etc. und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle wie Verteilung der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc. mit.
Der Caritasverband Gießen e.V. hat drei Mitarbeitervertretungen:
MAV Alten- und Behindertenhilfe
Zuständigkeit: Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe, Region Gießen
Vorsitzender: Dominique Obermann
MAV St. Bardo
Zuständigkeit: Alten- und Krankenhilfe, Region Wetterau
Vorsitzende*r: NN
MAV offene Arbeit und Einrichtungen
Zuständigkeit: alle übrigen Bereiche des Caritasverbandes Gießen e.V.
Vorsitzende*r: NN
Sprechstunden nur für Mitarbeitende des Caritasverbandes:
- montags 10 bis 12 Uhr
- Termine außerhalb der Sprechstunden sind nach Vereinbarung möglich.