Betreute Wohnformen
Unser betreutes Einzelwohnen ist eine weitere Wohnform, bei der es sich um eine Hilfe zur Verselbstständigung für junge Menschen ab 17 Jahren aus der stationären Heimerziehung oder aus anderen sozialen Bezügen handelt. Das Angebot findet im Rahmen der Hilfe zur Erziehung; Betreutes Einzelwohnen (§27 i. V. m. §34 SGB VIII) und der Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§41 SGB VIII) statt. Wir wollen den jungen Menschen dabei helfen, den Weg in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu finden und unterstützen sie bei jeglichen Problemen.