Inobhutnahme
In unsere Inobhutnahmegruppe können sechs Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren aufgenommen werden, die kurzfristig durch das Jugendamt im Rahmen des § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden. In den stationären Wohngruppen stehen weitere Plätze zur Verfügung.
In Ausnahmefällen können auch jüngere Geschwister zusammen mit dem älteren Geschwisterteil bei uns aufgenommen werden. Wir bieten den Kindern einen Schutzraum, der verlässliche Rahmenbedingungen und Abläufe bereitstellt und den Problemlagen und individuellen Bedürfnissen gerecht wird.
Während des Aufenthalts soll so viel Normalität wie möglich erhalten bleiben. Das heißt, dass die bisher besuchte Schule nach Möglichkeit weiter besucht werden soll. Die aufgenommenen Kinder werden im Rahmen des kurzen Aufenthalts je nach Entwicklungsgrad an Gruppenregeln und Tagesstruktur herangeführt. Bereits vorhandene selbstständige Fähigkeiten, wie zum Beispiel eigene Zimmerreinigung, Erledigung der Hausaufgaben, sind selbstverständlich erwünscht.