Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer
Zur gesetzlichen Betreuung zählen unter anderem Aufgabenbereiche wie die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, die Organisation ambulanter Hilfen sowie die Aufenthaltsbestimmung.
Alter, Krankheit oder eine Behinderung können Menschen in die Situation bringen, persönliche Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise allein regeln zu können. In diesen Fällen kann das Betreuungsgericht auf Antrag der oder des*der Betroffenen oder auf Anregung des sozialen Umfeldes oder der Betreuungsbehörde eine*n gesetzliche*n Betreuer*in bestellen. Das Gericht bestimmt Art und Umfang der Betreuung, der*die Betreuer*in unterstützt die*den Betroffenen bei den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen.
Der Betreuungsverein sucht Menschen, die zur Übernahme einer gesetzlichen Betreuung bereit sind und informiert nicht nur über deren Rechte und Pflichten, sondern zeigt auch die Grenzen einer Betreuung auf. Familienangehörige, die eine Betreuung übernommen haben, können sich ebenfalls zur Beratung und Unterstützung an den Betreuungsverein wenden.
Der Betreuungsverein übernimmt folgende Aufgaben:
- Übernahme gesetzlicher Betreuungen
- planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen und deren Einführung
- Vermittlung ehrenamtlicher Betreuer*innen
- Unterstützung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch
- Information über das Betreuungsgesetz und die Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmachten, Betreuungsverfügungen bzw. Patientenverfügungen.
Auf Anfrage veranstaltet der Betreuungsverein für ein interessiertes Publikum auch Vorträge zu den verschiedenen Themenbereichen.