Die Mitarbeiterinnen in der Sozialberatung des Caritasverbandes Gießen e.V. verzeichnen einen großen Bedarf an bedarfsgerechtem, bezahlbarem Wohnraum. Fast täglich kommen Menschen in die Beratungsstelle mit der Bitte, bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.
Ein großes Problem für die Wohnungssuchenden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist, dass die Mieten häufig massiv über dem Betrag liegen, der vom Jobcenter bzw. Sozialamt als angemessen angesehen wird. Eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen, die Sozialleistungen beziehen, muss in deutlichem Umfang Aufwendungen für die Unterkunft aus dem Regelbedarf aufbringen, der eigentlich für die Deckung des Lebensunterhalts gedacht ist.
Zu diesem Ergebnis kommt auch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) in dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsbericht vom Januar 2017. In vielen Fällen ist die Angemessenheitsgrenze zu niedrig bemessen, um die Kosten der Unterkunft und Heizung in adäquater Höhe zu berücksichtigen. Durchschnittlich zahlt eine betroffene Bedarfsgemeinschaft 80,- Euro aus dem Regelsatz dazu. Dadurch wird das vom Verfassungsgericht festgelegte Existenzminimum deutlich unterschritten. Dies ist auch die Erfahrung der Beraterinnen der Sozialberatung des Caritasverbandes.
Bei der angespannten Wohnungsmarktsituation ist es äußerst schwierig bis unmöglich, in Gießen eine Wohnung in dem von Jobcenter bzw. Sozialamt vorgegebenen Preisrahmen (entsprechend der Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft des Landkreises Gießen) zu finden. Einem Großteil der Wohnungssuchenden gelingt dies nach den Erfahrungen der Beraterinnen nicht.
Sie berichten zum Beispiel von einer alleinerziehenden Mutter, die mit ihren zwei kleinen Kindern in nur einem Zimmer lebt und die Küche und Bad mit weiteren Bewohnern teilt. Sie sucht seit fast zwei Jahren eine Wohnung. Ein Wohnungsangebot über eine Wohnungsbaugesellschaft wurde Anfang des Jahres vom Jobcenter abgelehnt mit der Begründung, die Wohnung sei mit allen Nebenkosten ca. 60 Euro zu teuer. Für einen Drei-Personen-Haushalt werden vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt im Regelfall in Gießen-Stadt als Obergrenze für die gesamte Miete je nach Heizungsart zwischen 618 und 673,50 Euro berücksichtigt.
Der Caritasverband Gießen fordert, dass die Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen bzw. auf Sozialleistungen angewiesen sind, nicht die Leidtragenden der bestehenden Wohnungsnot sein dürfen. Sie dürften nicht in die Situation kommen, Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung teilweise aus dem Regelbedarf begleichen zu müssen. Um das Existenzminimum zu sichern, müsse eine Angemessenheitsgrenze festgelegt werden, die den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt entspricht.
Laut Geschäftsbericht der Wohnbau Gießen für 2017 wohnt jeder sechste Gießener bei der Wohnbau und 1.114 Haushalte waren wohnungssuchend gemeldet. Auf Grund der geringen Fluktuation stehen für die vielen Wohnungssuchenden nicht genügend Wohnungen zur Verfügung. Außerdem fallen viele Sozialwohnungen aus der Bindung. Bei der Wohnbau Gießen waren dies, laut Geschäftsbericht von 2016 bis 2017 insgesamt 73 Wohnungen. Das Jahr davor waren es 60 Wohnungen weniger In 2017 waren bei der Wohnbau nur noch 1.754 Wohnungen in der sozialen Bindung, d.h. Wohnungen, die für Menschen mit geringem Einkommen bzw. die Sozialleistungen beziehen, bezahlbar sind, werden immer weniger und dies bei steigendem Bedarf.